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Niederschlagswassergebühr (Nur Regenwasser)

Beschreibung

Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren sind die bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden (oberirdisch aufgrund des Gefälles) in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Eine Befreiung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, beantwortet das Abwasserwerk Leopoldshöhe auf Anfrage.

Abwasserbeseitigungssatzung

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren Leopoldshöhe

 

Selbstauskunft der Grundstückseigentümer

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen