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Antrag auf Herausgabe des Kindes
Beschreibung
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Familiengericht bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
Weitere Informationen - an wen Sie sich wenden müssen - erhalten Sie über den hinterlegten Link.
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe eines Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält. Dieses Recht kann vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. Sofern ein Eilbedürfnis vorliegt, kann dies im Verfahren der einstweiligen Anordnung erfolgen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FamilienServiceBüro
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- Schulstraße 33
- 33818 Leopoldshöhe
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- Telefon:
+49 5208 991-196
- Telefon:
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