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Antrag auf Herausgabe des Kindes

Beschreibung

Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Familiengericht bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
Weitere Informationen - an wen Sie sich wenden müssen - erhalten Sie über den hinterlegten Link.

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe eines Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält. Dieses Recht kann vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. Sofern ein Eilbedürfnis vorliegt, kann dies im Verfahren der einstweiligen Anordnung erfolgen.

Zuständige Einrichtungen