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Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge

Beschreibung

Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Jugendamt des Kreises Lippe.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

Wenn Sie einen Nachweis brauchen, dass Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine sogenannte Negativ-Bescheinigung erhalten.

Zuständige Einrichtungen