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Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen

Kurzbeschreibung

Sie wollen Informationen über einen Gewerbebetrieb oder einen Gewerbetreibenden?

Dann nutzen Sie das Onlineformular

Beschreibung

Auf Antrag kann die Bürgerberatung Informationen aus dem Gewerberegister über

  • Name
  • Anschrift des Betriebes
  • Tätigkeit des Betriebes

erteilen. 

Hinweis:

Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • es ist eine schriftliche Anfrage erforderlich.

Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

  • die Gebühr beträgt pro Auskunft 15,00 EUR

Zuständige Einrichtungen