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Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen
Kurzbeschreibung
Sie wollen Informationen über einen Gewerbebetrieb oder einen Gewerbetreibenden?
Beschreibung
Auf Antrag kann die Bürgerberatung Informationen aus dem Gewerberegister über
- Name
- Anschrift des Betriebes
- Tätigkeit des Betriebes
erteilen.
Hinweis:
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- es ist eine schriftliche Anfrage erforderlich.
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- die Gebühr beträgt pro Auskunft 15,00 EUR
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnung / Verkehr
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- Kirchweg 1
- 33818 Leopoldshöhe
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