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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern, damit alle an Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und auch in der Freizeit teilnehmen können.

Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebdürftigen Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

  • Schulbedarf
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
  • Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei Tagespflegepersonen
  • Schülerbeförderung
  • soziale und kulturelle Teilhabe

Anspruch auf Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn 

  • die Eltern/die Erziehuungsberechtigten oder
  • sie selbst (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld oder Sozialged
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:

  • Das Jobcenter Lippe für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld
  • Der Kreis Lippe für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Die Gemeinde Leopoldshöhe für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz