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Ratten melden

Beschreibung

Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. Ansprechpartner sind hier die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes Leopoldshöhe Tel. 05208/991300. In den gemeindlichen Kanälen wird die Rattenbekämpfung vom Abwasserwerk betrieben.

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