BIS: Suche und Detail

Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen

Beschreibung

Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Jugendamt des Kreises Lippe.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Hierin sind die Art, Dauer und der Umfang von Tätigkeiten von Kindern und Jugendlichen geregelt. Die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ist grundsätzlich verboten. Für bestimmte Bereiche und Tätigkeiten können jedoch Ausnahmen beantragt werden. Hierzu zählen z.B. Theaterveranstaltungen, Musikaufführungen und Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträgern sowie Film- und Fotoaufnahmen. Für eine Genehmigung sind zunächst Einverständniserklärungen beider Elternteile sowie des Kinderaztes und der Schule des Kindes einzuholen. Anschließend muss eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes erfolgen.