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Bauvorbescheid
Kurzbeschreibung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge und Anzeigen nach der BauO NRW 2018 zurzeit nicht digital eingereicht werden können.
Beschreibung
Nach § 77 BauO NRW 2018 kann auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn ein Vorbescheid zu einzelnen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens einem Baugenehmigungsverfahren vorgeschaltet werden. Für eine Voranfrage sind nur die zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Unterlagen einzureichen. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Ein Antrag ist beim Kreis Lippe in Detmold zu stellen. Nutzen Sie den unten angebebenen Link.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
- Anlage I/1 Antrag Baugenehmigungsverfahren große Sonderbauten § 65 BauO NRW 2018
- Anlage I/2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.
Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 und die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich IV - Bauen / Planen / Ordnung
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- Kirchweg 1
- 33818 Leopoldshöhe
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