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Kleinkläranlagen

Beschreibung

Kleinkläranlagen

In Kleinkläranlagen wird häusliches Abwasser dezentral behandelt und gereinigt. Diese Anlagen werden ausschließlich im Außenbereich eingesetzt, überall dort, wo keine Schmutzwasserkanalisation vorhanden ist. Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Einleitungsgenehmigung erforderlich.

Eine Kleinkläranlage setzt sich aus einer mechanischen Vorklärung und einer biologischen Hauptreinigung zusammen. In Einzelfällen kann hinter der biologischen Behandlungsstufe eine weitergehende Reinigung der Abwässer durch eine weitere Reinigungsstufe erforderlich werden. Dieses trifft vor allem dann zu, wenn Sie eine Anlage in einem Wasserschutzgebiet betreiben oder das gereinigte Abwasser in Gewässer mit einer schlechten Wasserqualität einleiten. 

In jedem Abwasser sind auch feste Bestandteile (Fette, Sand, Papier etc.), die sich nicht im Wasser auflösen, enthalten. Diese Stoffe werden innerhalb der Kleinkläranlage abgeschieden und müssen als sogenannter Klärschlamm regelmäßig aus der Anlage entnommen werden. Diese bedarfsgerechte Klärschlammausfuhr wird über die Gemeinde Leopoldshöhe organisiert und abgewickelt.

Die Entleerung und Beseitigung der Inhalte von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Gemeinde Leopoldshöhe beauftragtes Entsorgungsunternehmen, soweit die Klärschlammbeseitigungspflicht nicht ausdrücklich vom Kreis Lippe auf den oder die Grundstückseigentümer*in übertragen wurde.

Wasserrechtliche Erlaubnis

Für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das Wasserrecht muss vor dem Neubau/der Sanierung der Kleinkläranlage von Ihnen bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe beantragt werden. Je nach Typ der Kleinkläranlage ist unter Umständen eine Anlagengenehmigung erforderlich. Das Antragsverfahren unterscheidet sich, je nachdem ob Sie eine Verlängerung eines alten Wasserrechts ohne Änderung der Kleinkläranlage beantragen oder aber einen Antrag im Zusammenhang mit dem Neubau/Umbau einer Kleinkläranlage stellen.

Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe

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Zuständige Einrichtungen