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Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften
Kurzbeschreibung
Sie möchten eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften?
Beschreibung
Wir beglaubigen Ihnen Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind.
Beglaubigt werden können nur Dokumente, die in deutscher Sprache ausgestellt wurden. Ausländische Dokumente lassen Sie bitte von einem Notar beglaubigen. Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern müssen immer beim Standesamt, die die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat, angefordert werden. Das Beglaubigen von Personenstandsurkunden ist nicht möglich.
Beglaubigung von Dokumenten - § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Beglaubigung von Unterschriften - § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll
- die Gebühr für eine Dokumentenbeglaubigung (Abschriften, Auszüge, Zeichnungen, Pläne etc.) beträgt 4,20 Euro je Dokument (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%)
- die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 2,50 Euro je Unterschrift
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Kirchweg 1
- 33818 Leopoldshöhe
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