BIS: Suche und Detail

Amtsvormundschaften und Amtspflege Information

Beschreibung

Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Jugendamt des Kreises Lippe.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

Wenn Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können oder dürfen, muss der Staat diese Aufgabe übernehmen. Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ein Vormund bestellt, der an Stelle der Eltern verpflichtet und berechtigt ist, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen.

In der Praxis übernehmen die Vormundschaft meistens Mitarbeitende des Jugendamtes (Amtsvormundschaft)