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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche/ Hilfe zur Teilhabe nach §35a

Beschreibung

Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Jugendamt des Kreises Lippe.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht. Bei den Kosten einer ambulanten Hilfe müssen sich Eltern nicht beteiligen.
Bei Einleitung von teil- oder stationären Hilfen werden Eltern entsprechend ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt.